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   BVerwG, 15.05.2012 - 9 VR 4.12   

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https://dejure.org/2012,11437
BVerwG, 15.05.2012 - 9 VR 4.12 (https://dejure.org/2012,11437)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 9 VR 4.12 (https://dejure.org/2012,11437)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 9 VR 4.12 (https://dejure.org/2012,11437)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Denn dadurch wird das grundsätzlich erforderliche, vom Verwaltungsgericht bejahte materielle besondere Vollzugsinteresse der Beigeladenen als Vorhabenträgerin grundlegend in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2012 - 9 VR 4/12 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Das Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage (BVerwG 9 VR 4.12) haben die Parteien in der Hauptsache für erledigt erklärt, nachdem der Antragsgegner zuvor die sofortige Vollziehung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses ausgesetzt hatte, um in einem ergänzenden Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Planänderung durchzuführen.

    Unabhängig davon, dass die Planfeststellungsbehörde mit ihrer im Zuge des Verfahrens BVerwG 9 VR 4.12 abgegebenen Erklärung, den Sofortvollzug des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses auszusetzen, keine dem Planfeststellungsbeschluss im Übrigen betreffende Aussetzungsregelung getroffen hat, folgt dies daraus, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Autobahnbau gegenüber dem Antragsteller in Bestandskraft erwachsen ist; im Verhältnis zum Antragsteller darf er aus diesem Grund selbst ungeachtet der die bloß vorläufige Vollziehbarkeit bewirkenden Regelung des § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG vollzogen werden.

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    Diese Einschätzung korrespondiert auch mit der mehrfach nicht allein prozessbedingt erneuerten Erklärung der Beigeladenen, von der Genehmigung vorläufig keinen Gebrauch zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2012 - 9 VR 4/12 -, juris, Rn. 2).
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